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Allgemeine Geschäftsbedingungen PIK AG

I. GELTUN GSBEREICH
1. Die Allgem einen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der PIK AG gelten ab 01.01.2002. Diese Bedingungen gelten für unsere Verkäufe und Lieferungen. Für andere  Geschäftsbeziehungen, wie insbesondere Service- und Wartungsleistungen, Ersatzteilverkäufe und Anderes gelten andere Geschäftsbedingungen, in denen allerdings auf diese Bedingungen Bezug genommen werden kann.
2. Durch die Erteilung von Aufträgen sowie die Entgegennahme von Waren erkennt der Kunde die vorliegenden Allgem einen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der PIK AG an. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Das gilt auch im Falle eines vorangegangenen Widerspruchs des Kunden oder wenn die PIK AG auf übersandte Allgemeine Bedingungen des Kunden schweigt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Aufträge des Kunden, die nach dem ersten zu diesen
Bedingungen geschlossenen Vertrag erteilt werden; sind unsere Bedingungen geändert, so gelten diese ab dem Zeitpunkt, in dem sie dem Kunden erstmals zugegangen sind.II.

ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
1. Alle Angebote der PIK AG erfolgen freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn die PIK AG sie schriftlich bestätigt hat. Rechnungsstellung
oder Lieferung durch die PIK AG gelten stets als Auftragsbestätigung.
2. Angebote spezieller Art, die mit Planungs- und Entwicklungsarbeiten verbunden sind, bleiben das geistige Eigentum der PIK AG und dürfen weder ganz, noch in Teilen Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich an die PIK AG zurückzugeben, ohne dass der Kunde Kopien davon anfertigt.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
4. Werden Gegenstände nach Weisung des Kunden angefertigt (Bestellarbeiten), so ist dieser allein dafür verantwortlich, dass mit der Herstellung kein Verstoß gegen Patentoder Musterschutzrechte etc. von Dritten erfolgt.
5. Mündliche oder telefonische Absprachen, die von nicht vertretungsberechtigten Personen getroffen werden, sind erst wirksam , wenn sie von vertretungsberechtigten Personen schriftlich
bestätigt werden.

III. LIEFERTERMINE
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch PIK AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von PIK AG durch Zulieferanten und Hersteller.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaige Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (4) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache, in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die PIK AG die Pflichtverletzung zu vertreten hat und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PIK AG beruhen. Eine Pflichtverletzung der PIK AG steht die ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Hat PIK AG die Pflichtverletzung zu vertreten, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die PIK AG die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von PIK AG zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterfüllung von Aus-, Ein- oder Durchführungsgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung etc.) berechtigen PIK AG , die Lieferung bzw . Leistung um
die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum , mit dem sich der Kunde selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.
8. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder
teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 7 die Lieferzeit oder wird PIK AG von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich PIK AG jedoch nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wurde. Bereits vom Kunden erbrachte Gegenleistungen werden von PIK AG erstattet.

IV. PREISE, ZAHLUNG
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten grundsätzlich die Listenpreise der PIK AG am Tage der Lieferung oder Leistung als vereinbart. Die Listenpreise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk. Aufwendungen für Fracht, Verpackung,
Versicherung etc. sowie Installation werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Vereinbarung frachtfreier Lieferungen sind Rollgelder und Zustellgebühren ab Empfangsstation des Kunden von diesem zu tragen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Rechnungsbetrages zur vorbehaltlosen Verfügung der PIK AG . Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die PIK AG berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Liegt ein Rechtsgeschäft vor, an dem kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Kann ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden, so behält sich PIK AG
vor, diesen Schaden geltend zu machen.
2. Liegt ein Rechtsgeschäft vor, an dem kein Verbraucher beteiligt ist, gelten bei Projektgeschäften folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei
Lieferbereitschaft, 30 % bei Fertigstellung, 10 % nach erfolgter Abnahme.
3. Bestehen berechtigte Zweifel an der Solvenz des Kunden, so braucht die PIK AG nur gegen Vorkasse zu erfüllen. Kommt der Kunde dem Verlangen nach Vorkasse nicht fristgerecht nach,
kann die PIK AG vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern. Soweit die PIK AG nicht einen höheren Schaden nachweist, ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz in Höhe von
25 % des Auftragswertes zu leisten. Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachw eis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

V. VERSAND, GEFAHRTRAGUNG
1. D er Versand der bestellten Ware erfolgt stets auf Rechnung des Käufers ab Lager der PIK AG bzw . Lager des Vorlieferanten der PIK AG . Die Gefahr geht auf den Käufer
über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung der PIK AG oder das Lager der Vorlieferanten der PIK AG
verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Die Wahl der Versandart steht der PIK AG frei, sofern nicht eine andere ausdrückliche Weisung des Käufers vorliegt. Die PIK AG haftet für ein Auswahlverschulden hinsichtlich des
Frachtführers nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
3. Die PIK AG kann nach eigenem Ermessen eine Transportversicherung für Rechnungskunden abschließen. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nur bei schriftlicher Anweisung durch den Käufer.
4. Bei einer Mehrzahl von Liefergegenständen ist die PIK AG zur Erbringung von Teillieferungen berechtigt. Es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von
Interesse.
5. Der Käufer ist verpflichtet, die versandfertige Ware abzunehmen.

Vl. ANSPRÜCHE UND RECHTE DES KUNDEN BEI MÄNGELN
1. Soweit es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, setzen die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln voraus, dass dieser seiner nach §§ 377, 378 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung (Nacherfüllung) berechtigt. Im Falle der
Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises, es sei denn, der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PIK
AG . Eine Pflichtverletzung der PIK AG steht der ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Vor der Warenrücksendung ist im Gespräch mit der PIK AG die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen. Die Warenrücksendung erfolgt auf Gefahr des Kunden und frei Haus. Der Kunde hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann die PIK AG eine Bearbeitungsgebühr von 80,- Euro erheben oder aufwandsspezifisch abrechnen.
3. Schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung (Nacherfüllung) fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
4. Liegt ein Rechtsgeschäft vor, an dem kein Verbraucher beteiligt ist, und ist der Mangel darauf zurückzuführen, dass die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der PIK AG oder die Betriebs- oder
Wartungsanweisungen der Produkthersteller nicht befolgt werden, Änderungen an den Systemen/Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfallen die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgem äße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff zurückzuführen ist. Liegt ein Mangel vor und ist eines der vorstehenden Kriterien erfüllt, hat der Kunde zu beweisen, dass der Mangel nicht durch eine der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist.
5. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die PIK AG die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PIK AG beruhen. Eine Pflichtverletzung der PIK AG steht der
ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
6. Hat PIK AG die Pflichtverletzung zu vertreten, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, soweit es nicht um einen Mangel der
Kaufsache geht.
7. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8. Die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung. Sofern an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt ist, verjähren die Rechte und
Ansprüche wegen Mängeln in einem Jahr ab Ablieferung, sofern PIK AG kein arglistiges Verhalten nachgewiesen w erden kann.
9. Die Abtretung der Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln an Dritte ist ausgeschlossen.

VII. EIGENTUMSVORBEHALT
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich eines etwaigen
Kontokorrentsaldos Eigentum der PIK AG . Ware, die PIK AG zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern oder zu benutzen, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen
nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die PIK AG unverzüglich zu informieren. Erfüllt der Kunde diese Vertragspflichten nicht, ist die PIK AG berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Kunde hat in diesem Falle kein Recht zum Besitz.
3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für die PIK AG vorgenommen. Die be- oder verarbeitete Ware gilt auch als Vorbehaltsware im Sinne dieser
Bestimmungen. Die PIK AG erwirbt Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Kunden aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Wird die Kaufsache mit anderen, PIK AG nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt oder verbunden, erwirbt PIK AG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der
Vorbehaltsware zu dem Bruttorechnungswert der anderen verarbeiteten oder untrennbar vermischt oder verbundenen Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung bzw . Vermischung oder
Verbindung. Werden Waren von PIK AG mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde das anteilige Miteigentum an die PIK AG überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. PIK AG nimmt diese Übereignung schon jetzt an. Auch die so entstandenen Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
4. Der Kunde tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerungerwachsenen Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte bis zur Höhe des Faktura-
Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer in vollem Umfang an PIK AG sicherungshalber ab. PIK AG nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Bis auf Widerruf bleibt der Kunde zur Einziehung der
abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner bekanntzugeben.
5. Die PIK AG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %
übersteigt.
6. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes zu lagern und auf eigene Kosten zu versichern und tritt bereits jetzt etwaige
Ansprüche der Versicherung oder andere Ersatzansprüche wegen des Untergangs oder der Verschlechterung der Vorbehaltsware an die PIK AG ab. PIK AG nimmt die Abtretung schon jetzt an.
7. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass im Falle von Zweifeln hinsichtlich der Rechtswirksamkeit der vorgenannten Klauseln (VIII.1. bis 6.) ein einfacher Eigentumsvorbehalt aufgrund eines üblichen Handelsbrauchs als stillschweigend vereinbart gilt.
8. Soweit es sich bei dem Kunden weder um einen Unternehm er i.S.d. HGB noch um eine juristische Person des öffentlichen Rechts noch um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handeln sollte, wird lediglich ein einfacher Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung der Forderung aus dem jeweiligen Kaufvertrag zugunsten von PIK AG vereinbart. VIII.3 gilt im Falle der Be- oder Verarbeitung, der Vermischung und der Verbindung entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen der PIK AG sowie für die Zahlung des Kunden ist der Sitz der PIK AG.
2. Für diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der PIK AG und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN -Kaufrechts (CSIG ) wird ausgeschlossen.
3. Ist der Kunde Unternehm er i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der PIK AG .
4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur in Schriftform möglich. Auf die Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur schriftlich verzichtet werden.
5. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unzulässig ist, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unzulässige Bestimmung insoweit unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Gehalts durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen.

Mai 2008
PIK AG
Rathausstraße 48
12105 Berlin